Notleuchten dienen der allgemeinen Sicherheit und Orientierung bei Notfällen. Die Sicherheitsleuchten und Notausgangsleuchten zur Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege in grün und weiß sind echte Lebensretter, da sie für die Lichterhaltung bei Stromausfall sorgen. Dadurch können alle Personen nicht nur sicher das Gebäude verlassen, sondern auch das Rettungspersonal schnell zum Einsatzort gelangen kann. Notleuchten gehören zur Grundausstattung öffentlicher Einrichtungen aller Art. In unserem Shop finden Sie eine große Auswahl an EcoLine Notleuchten von B-Lite als Rettungszeichenleuchten und Sicherheitsleuchten.
Das grundsätzliche Ziel der Not- und Sicherheitsbeleuchtung ist es, bei einem Stromausfall oder anderen Gefahrensituationen, flüchtenden Menschen das sichere Verlassen eines Gebäudes zu gewährleisten und dadurch Leben zu retten. Die Notbeleuchtung muss bei Netzausfall die Beleuchtung für eine definierte Zeit aufrechterhalten.
Welche Formen der Not- und Sicherheitsbeleuchtung gibt es?
Notbeleuchtung
Notbeleuchtung wird wirksam, wenn die Stromversorgung der allgemeinen künstlichen Beleuchtung ausfällt und wird von einer von der Allgemeinbeleuchtung unabhängigen Stromquelle gespeist
Ersatzbeleuchtung
Ersatzbeleuchtung sorgt dafür, dass bei Stromausfall die Allgemeinbeleuchtung ganz oder teilweise für eine gewisse Zeit weiterbetrieben werden kann, um den Betrieb in einem Gebäude aufrecht zu erhalten.
Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung
Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung dient dem sicheren Beenden gefährlicher Arbeitsabläufe von Personen, die sich in einem potenziell gefährlichen Arbeitsplatz befinden.
Sicherheitsbeleuchtung
Sicherheitsbeleuchtung ermöglicht beim Ausfall der allgemeinen Stromversorgung ein gefahrloses Verlassen eines Raumes oder Gebäudes, das Auffinden von Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen (z.B. Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Einrichtungen) entlang der Flucht- und Rettungswege und macht Unfallgefahren auf den Flucht- und Rettungswegen erkennbar. Die Sicherheitsbeleuchtung besteht aus dem Kennzeichnen und der Beleuchtung der Flucht- und Rettungswegen.
Antipanikbeleuchtung
Antipanikbeleuchtung ist Teil der Sicherheitsbeleuchtung, die der Panikvermeidung dienen soll, und die es Personen erlaubt, eine Stelle zu erreichen, von der aus ein Rettungsweg eindeutig als solcher erkannt werden kann.
Sicherheitszeichen
Sicherheitszeichen ermöglichen eine Orientierung, um Rettungswege leicht zu finden und zu benutzen und liefert mittels Grafik-Symbol eine zusätzliche Sicherheitsinformation.
Was muss bei der Auswahl der richtigen Notbeleuchtung beachtet werden?
Anhand der folgenden Funktionsübersicht kann die passende Notleuchte für den Einsatzort ausgewählt werden.
b-lite Rettungszeichenleuchte V-LUX STANDARD in IP 65 für Wand- / Deckenaufbau
Betreibbar als Rettungszeichenleuchte bei Wandaufbau und Sicherheitsleuchte bei Deckenaufbau.
Mit automatischer Testfunktion.
An welchen Orten sind Notleuchten vorgeschrieben?
Es gibt eine Vielzahl an öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen, in denen eine Notbeleuchtung zum Beispiel durch den Arbeitsschutz gesetzlich vorgegeben ist. Diese Bereiche sind unter anderem Kitas, Schulen, Pflegeheime, Krankenhäuser, Ämter, Hotels, Einkaufszentren, Flughäfen, Hotels, Supermärkte oder Parkhäuser.
Auch Treppenhäuser von Mehrfamilienhäusern werden mit den Fluchtwegleuchten ausgestattet. Die Anforderungen an Not- und Sicherheitsbeleuchtung sind dabei umfassend und können im Detail von Bundesland zu Bundesland abweichen. Wir empfehlen deshalb die Erstellung des Systems und die regelmäßige Kontrolle und Wartung durch Fachkräfte zu beauftragen.
Wo genau eine Sicherheitsbeleuchtung benötigt wird, ergibt sich in Deutschland durch das Bauordnungsrecht der einzelnen Bundesländer und dem Arbeitsschutzrecht.
Wer fordert eine Sicherheitsbeleuchtung?
Die Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung sind in unterschiedlichen rechtlichen Schriften beschrieben. Unteranderem im Baurecht (Länderrecht), im Arbeitsschutzrecht (Bundesrecht) und im Unfallverhütungsrecht.
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