Was muss ein Verbandskasten enthalten?
Der Inhalt eines kleinen Verbandskastens ist in der DIN-Norm 13157 geregelt. Diese Norm gilt für kleine Verbandskästen, die in Betrieben, auf Baustellen oder in Schulen und Kindertagesstätten vorhanden sein müssen, um die fachgerechte Erste-Hilfe am Unfallort zu ermöglichen.
Der Inhalt eines großen Verbandskastens ist in der DIN-Norm 13169 geregelt. Diese Norm gilt für große Verbandskästen, die in Betrieben, auf Baustellen oder in Schulen und Kindertagesstätten vorhanden sein müssen, um die fachgerechte Erste-Hilfe am Unfallort zu ermöglichen. Ein großer Verbandskasten DIN 13169 kann durch zwei kleine Verbandskästen DIN 13157 ersetzt werden.
Lesen Sie die genauen Angaben zum Inhalt in unserem Bereich für Erste-Hilfe-Material nach.
Welcher Erste-Hilfe-Koffer wird für den Betrieb empfohlen?
Der nachfolgenden Auflistung können Sie unsere Empfehlungen für Betriebe unterschiedlicher Branche und unterschiedlicher Größe entnehmen.
1. Herstellungs- und Verarbeitungsbetriebe
- 1 - 20 Versicherte: 1 Verbandskasten DIN 13157
- 21 - 100 Versicherte: 1 Verbandskasten DIN 13169
- Für jede weiteren 100 Versicherten: 1 Verbandskasten DIN 13169
2. Verwaltungs- und Handelsbetriebe
- 1 - 50 Versicherte: 1 Verbandskasten DIN 13157
- 51 - 300 Versicherte: 1 Verbandskasten DIN 13169
- Für jede weiteren 300 Versicherten: 1 Verbandskasten DIN 13169
3. Baustellen und baustellenähnliche Einrichtungen
- 1 - 10 Versicherte: 1 Verbandskasten DIN 13157
- 11 - 50 Versicherte: 1 Verbandskasten DIN 13169
- Für jede weiteren 50 Versicherten: 1 Verbandskasten DIN 13169
Sinnvolle Ergänzungen zu einem Erste-Hilfe-Koffer
- Verbandbuch (Unfallbuch): Dies dient zur Eintragung von Verletzungen sowie als Nachweis für Ihre Berufsgenossenschaft.
- Siegel: An einem gebrochenen Siegel ist schnell zu erkennen, dass der Kasten geöffnet wurde und der Inhalt ggf. nicht mehr vollständig ist.
- Hinweistafel: Ein Aushang neben dem Kasten mit Notrufnummern und Ersthelfern unterstützt die richtige Reaktion im Notfall.
Wie lange ist der Inhalt eines Erste-Hilfe-Koffers haltbar?
Erste-Hilfe-Koffer und Verbandskästen enthalten sterile und unsterile Verbandstoffe und haben daher eine unterschiedliche Haltbarkeit.
Die steril verpackten Verbandsmaterialien, wie bspw. Kompressen und Verbandtücher, haben ein Mindesthaltbarkeitsdatum aufgedruckt. Diese kann je nach Hersteller bis zu 20 Jahre betragen.
Die unsteril verpackten Verbandstoffe wie Fixierbinden, Dreiecktücher oder Rettungsdecken, haben kein Mindesthaltbarkeitsdatum und müssen somit erst bei Verbrauch wieder aufgefüllt werden.
Überprüfung des Inhalts eines Erste-Hilfe-Koffers
Überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen den Inhalt Ihres Erste-Hilfe-Koffers und Verbandskasten. Diese müssen auf Vollständigkeit und Aktualität geprüft werden. Pflaster können beispielsweise mit der Zeit an Klebkraft verlieren oder Einmalhandschuhe porös werden.
Nachfolgend haben wir für Sie den Inhalt der Erste-Hilfe-Koffer nach DIN 13157, DIN 13169, ÖNORM Z 1020 Typ 1 und ÖNORM Z 1020 Typ 2 aufgelistet.