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Lohnt sich noch ein Gehörschutz, wenn man schon schwerhörig ist?
Wenn Sie das verbleibende Gehör erhalten möchten, empfehlen wir Ihnen dieses unbedingt zu schützen. Gerade wegen des geringen Hörvermögens, sollte auf einen passenden Gehörschutz zurückgegriffen werden. Für das Tragen eines guten Gehörschutzes ist nie zu spät!
Warum gibt es Gehörschutz in verschiedenen Farben?
Die Farbe könnte entscheidend für einen guten Gehörschutz sein. Während man den Gehörschutz trägt, tritt oft der Fall ein, dass man selbst gut gesehen werden muss. Meistens trifft es nur auf bestimmte Berufsgruppen zu, die einen Kapselgehörschutz brauchen.
Gesetzliche Vorgaben zum Gehörschutz in Deutschland
In Deutschland gibt es spezifische gesetzliche Vorgaben zum Gehörschutz, die insbesondere durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) geregelt werden. Hier sind die wichtigsten Regelungen:
1. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu ergreifen. Dies umfasst auch den Schutz vor Lärmbelastung.
2. Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
Die LärmVibrationsArbSchV konkretisiert die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes in Bezug auf Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz. Wichtige Punkte sind:
- Beurteilung der Gefährdung durch Lärm: Arbeitgeber müssen die Lärmbelastung am Arbeitsplatz regelmäßig messen und beurteilen.
- Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte:
- Unterer Auslösewert: 80 dB(A) (tägliche Lärmexposition) bzw. 135 dB(C) (Spitzenpegel)
- Oberer Auslösewert: 85 dB(A) bzw. 137 dB(C)
- Expositionsgrenzwert: 85 dB(A) bzw. 137 dB(C) (dieser Wert darf unter Berücksichtigung des Gehörschutzes nicht überschritten werden)
- Maßnahmen bei Überschreiten der Auslösewerte:
- Unterer Auslösewert: Bereitstellung von Gehörschutz, Information und Unterweisung der Beschäftigten, Möglichkeit zur Teilnahme an einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung.
- Oberer Auslösewert: Verpflichtende Nutzung des Gehörschutzes, regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Ergreifen von technischen oder organisatorischen Maßnahmen zur Lärmminderung.
3. Technische Regeln für Lärm und Vibrationen (TRLV Lärm)
Die TRLV Lärm geben detaillierte Hinweise zur Umsetzung der LärmVibrationsArbSchV. Sie umfassen Richtlinien zur Messung, Beurteilung und Minderung der Lärmbelastung sowie zur Auswahl und Nutzung von Gehörschutz.
4. Weitere relevante Vorschriften
- Berufsgenossenschaftliche Regeln (BG-Regeln): Diese Regeln bieten ergänzende Hinweise und Empfehlungen zum Schutz vor Lärm am Arbeitsplatz.
- DIN-Normen: Es gibt verschiedene DIN-Normen, die spezifische Anforderungen an Lärmschutzmaßnahmen und Gehörschutzprodukte festlegen.
Diese Regelungen und Vorschriften sollen sicherstellen, dass Arbeitnehmer vor gesundheitsschädlichem Lärm geschützt und langfristige Hörschäden vermieden werden.