Was ist eine Augendusche?
Augenduschen sind vorgeschriebene Erste-Hilfe-Einrichtungen für Arbeitsplätze, an denen Mitarbeiter mit Gefahrstoffen, Säuren, Laugen, Hitze, Flammen und aber auch extremen Schmutz in Kontakt kommen können. Augenduschen werden verwendet, um Augen und Gesicht im Notfall auszuspülen.
Welche Normen und Richtlinien gelten für Augenduschen?
Um den vorgeschriebenen Standard in Europa zu gewährleisten, müssen Augenduschen der EN 15154-2:2006 entsprechen. In den USA ist die Norm ANSI Z358.1-2014 vorgeschrieben. Weitere nationale Normen können zu beachten sein. Es kann erforderlich sein, dass Augenduschen die internen Unternehmensstandards berücksichtigen müssen.
Gesetzliche Vorgaben für Augenduschen
In Deutschland gibt es keine explizite gesetzliche Regelung, die direkt vorschreibt, dass Augenduschen vorhanden sein müssen. Die Notwendigkeit von Augenduschen ergibt sich jedoch aus verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerken, die den Arbeitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz betreffen. Diese Vorschriften beziehen sich auf den Schutz der Arbeitnehmer, insbesondere bei Tätigkeiten, bei denen die Augen durch gefährliche Stoffe oder mechanische Einwirkungen gefährdet sein könnten. Hier sind die wichtigsten Regelungen, die die Notwendigkeit von Augenduschen betreffen:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet ist. Hierunter fällt auch der Schutz vor chemischen oder mechanischen Gefahren für die Augen.
§ 5 ArbSchG fordert die Gefährdungsbeurteilung, bei der der Arbeitgeber Risiken wie gefährliche Chemikalien oder mechanische Einflüsse identifizieren muss. Wenn Augengefahren bestehen, muss der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen treffen, zu denen auch die Bereitstellung von Augenduschen gehören kann.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
In der Arbeitsstättenverordnung ist festgelegt, dass Arbeitsstätten so eingerichtet sein müssen, dass Gesundheitsgefahren vermieden werden (§ 3 ArbStättV). Dazu gehört auch, dass die Einrichtungen zur Ersten Hilfe (z. B. Augenduschen) vorhanden sind, wenn Gefahren wie Chemikalien, Säuren oder Laugen bestehen.
Anhang der Arbeitsstättenverordnung, Punkt 4.1, fordert zudem die Bereitstellung von "geeigneten Erste-Hilfe-Einrichtungen".
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung. Die ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Einrichtungen" verlangt beispielsweise, dass in Bereichen, in denen gefährliche Stoffe vorhanden sind, Augen- und Körperduschen installiert sein müssen.
Auch die ASR A1.5 "Fußböden" enthält Hinweise darauf, dass in gefährlichen Arbeitsbereichen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen, wie Augenduschen, vorhanden sein müssen.
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Die Gefahrstoffverordnung schreibt vor, dass Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen müssen, um Arbeitnehmer vor gefährlichen Stoffen zu schützen. Nach § 8 GefStoffV müssen Arbeitsplätze, an denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, so ausgerüstet sein, dass bei Unfällen, wie etwa dem Kontakt von Augen mit Chemikalien, Erste-Hilfe-Maßnahmen, wie Augenduschen, schnell und effektiv durchgeführt werden können.
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BG-Vorschriften)
Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (ehemals BGV A1) fordert ebenfalls, dass geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren getroffen werden, dazu gehören Augenduschen, wenn eine Gefährdung für die Augen vorliegt.
In den DGUV-Regeln und Informationen, wie der DGUV Regel 112-139 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz", wird ebenfalls auf die Notwendigkeit von Augenduschen hingewiesen, wenn mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, die Augenverletzungen verursachen könnten.
Zusammenfassend ergibt sich die Notwendigkeit von Augenduschen in Deutschland aus einer Kombination von Gesetzen, Verordnungen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, die den Arbeitgeber verpflichten, geeignete Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz zu treffen, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Die genaue Notwendigkeit wird meist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festgestellt.
Was ist bei der Auswahl eines Standortes für eine Augendusche zu beachten?
Generell sollte sichergestellt werden, dass Augenduschen so nah wie möglich an den gefährdeten Arbeitsplätzen installiert werden, damit sie schnell erreicht werden können. Der Zugang zur Augendusche ist ständig freizuhalten. Zudem muss das Gebiet um die Dusche herum selbst bei einem Stromausfall immer gut beleuchtet sein. Zusätzlich sollte die Augendusche durch gut sichtbare Schilder gekennzeichnet sein.
Bei der Berücksichtigung eines möglichen Aufstellungsortes für eine Augendusche, sollten folgende Aspekte bedacht werden:
- Wie hoch ist die Umgebungstemperatur am geplanten Einsatzort?
- Besteht die Möglichkeit, potenziell kontaminiertes Wasser aufzufangen?
- Gibt es eine zuverlässige Wasserversorgung mit angemessenem Druck in der Leitung?
- Wird die Dusche in einem explosionsgefährdeten Bereich eingesetzt?
- Haben Sie elektrische Anforderungen wie z.B. ATEX berücksichtigt?
- Kann die Dusche für Wartungsarbeiten deaktiviert werden?
Um Möbel und Boden vor Beschädigungen zu schützen, sollte eine Augendusche im Umfeld eines Abflusses eingebaut werden, sodass das Wasser, das aus der Dusche herausfließt, kanalisiert ablaufen kann.
Was ist bei der Auswahl der richtigen Augendusche zu beachten?
Für ihren Standort müssen spezifische Anforderungen an Augenduschen anhand einer Risikobewertung berücksichtigt werden. Aus diesen Informationen lässt sich auch die benötigte Anzahl an Augenspülungen bestimmen. Es kann erforderlich sein, dass Augenduschen den internen Standards des Unternehmens berücksichtigt werden müssen.
Sicherheitsdatenblätter für die in Gebrauch befindlichen Gefahrenstoffe stellen in der Regel weitere Anhaltspunkte zur Verfügung, um das chemische Risiko und die mögliche Folgegefahren festzustellen. Sie liefern Informationen über die vorgeschlagenen Verfahren zur Dekontamination, die zum Umgang mit den jeweiligen Chemikalien bei einem Unfall oder bei Hautkontakt notwendig sind. Wenn z.B. Ammoniak mit der Haut in Berührung kommt, ist eine mindestens 15-minütige Spülung der betroffenen Stelle mit 25 °C bis 30 °C warmem Wasser zu empfehlen.
Was ist beim Benutzen einer Augendusche im Erste-Hilfe-Fall zu beachten?
Für eine erfolgreiche Augenspülung im Erste-Hilfe-Einsatz ist es wichtig, dass die Augendusche nicht direkt mit dem kontaminierten Auge oder dessen Umgebung in Kontakt kommt. Der schwarze Gummischutz an der B-SAFETY Augendusche dient lediglich als Stoßschutz. Um einen optimalen Spüleffekt zu erzielen, sollte die Dusche in einem Abstand von etwa 150 mm zum Auge gehalten werden. Der Strahlkegel hat in dieser Höhe einen Durchmesser von etwa 80 mm. Es wird empfohlen, das Auge zur Anwendung mit beiden Händen offen zu halten und ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Um eine Verkeimung zu vermeiden, sollten die Brauseköpfe nach jeder Betätigung entleert werden, indem die Dusche mit dem Kopf nach unten gehalten wird. Dadurch wird stehendes Wasser im Brausekopf vermieden und das Risiko einer Verkeimung minimiert.
Welche Wasserqualität ist für eine Augendusche bereitzustellen?
Augenduschen müssen mit Wasser gleichen Qualitätsstandards wie Trinkwasser entsprechend der in Deutschland geltenden Trinkwasserverordnung ausgestattet werden.
B-SAFETY Hand-Augenduschen sind mit einem integrierten Rückflussverhinderer der Schutzklasse 2 gemäß EN 1717 (kurzzeitig Schutzklasse 3) ausgestattet, um das Trinkwassernetz zu schützen. Für die anderen Not- und Augenduschen sind Rückflussverhinderer optional erhältlich.
Welcher Betriebsdruck ist für eine Augendusche erforderlich?
Alle Augenduschen von B-SAFETY sind auf einen maximalen Betriebsdruck von 10 bar (PN 10) ausgelegt, um die in den Normen geforderte Wassermenge zu ermöglichen. Um dies zu erreichen, ist ein Mindest-Fließdruck erforderlich:
- Mindestens 1,5 bar Fließdruck: Augenduschen mit einem Brausekopf
- Mindestens 2,5 bar Fließdruck: Augenduschen mit zwei Brauseköpfen
Welcher Volumenstrom ist für eine Augendusche erforderlich?
Die EN 15154-2:2006 fordert einen Volumenstrom von mindestens 6 Liter pro Minute für Augenduschen unabhängig von der Zahl der Austrittsöffnungen. Die Strahlhöhe sollte bei 100 bis 300 mm liegen, bevor der Strahl schwächer wird. B-SAFETY Augenduschen sind mit Hochleistungsbrauseköpfen ausgestattet, die einen weichen Wasserstrahl liefern, der speziell für das Ausspülen von Chemikalien im Auge entwickelt wurde.
Die ANSI Z358.1-2014 schreibt einen minimalen Volumenstrom von 1,5 Liter / Minute bzw. 0,4 GPM für Augenduschen und 11,4 Liter / Minute bzw. 3 GPM für Augen-/Gesichtsduschen vor.
Die Augenduschen von B-SAFETY sind in Bezug auf ihren Volumenstrom variabel gestaltet, abhängig von der Anzahl der Hochleistungsbrauseköpfe:
- Augenduschen mit einem Brausekopf: 7 Liter / Minute (1,8 GPM)
- Augenduschen mit zwei Brauseköpfen: 14 Liter / Minute (3,6 GPM)