Alle Arbeitsstätten in Deutschland, wie z.B. in der Großindustrie, im Handwerksbetrieb oder im Öffentlichen Dienst,
unterliegen der Arbeitsstättenverordnung und sind verpflichtet entsprechende Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe bereit zu halten.
Grundsätzliche Anforderungen an die Erste-Hilfe-Ausstattung in Betrieben sind in der Unfallverhütungsvorschrift BGV A1
“Grundsätze der Prävention“ festgelegt, analog für Länder in der GUV VA1. Finden sie hier die Inhaltsverzeichnisse!