Alarmgeräte

Weisen Sie mit Alarmgeräten (Signalgebern) auf Not- und Gefahrensituationen hin und alarmieren Sie Hilfe.

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Was ist ein Signalgeber?

Ein Signalgeber wird lokal und manuell ausgelöst. Signalgeber lassen sich i.d.R. in akustische und optische Signalgeber unterscheiden.

Der B-SAFETY TOP-ALARM vereint diese beiden Funktionen. Mit Hilfe von der eingebauten Sirene und dem eingebauten Blitzlicht weist er auf Not- und Gefahrensituationen sowohl akustisch als auch optisch hin.

Was unterscheidet einen Signalgeber von einem Feueralarm?

Feuermelder und Alarmgeräte unterscheiden sich in ihrer Funktionsweise und den damit einhergehenden Einsatzgebieten.

Funktionsweise von Feuermeldern

Im Feueralarm befindet sich eine Rauchkammer mit einer Fotozelle sowie einer Leuchtdiode, die den Alarm auslösen. Überwiegend sind die Geräte so aufgebaut, dass diese im Brandfall bzw. wenn der Alarm ausgelöst wurde, automatisch per Digitalen Meldeempfänger die Feuerwehr alarmieren.

Einsatzgebiet von Feuermeldern

Feuermelder werden überall dort platziert, wo eine höhere Brandgefahr besteht und die Brandmeldung verspätet erfolgen könnte. Ein verspäteter Feueralarm kann in Räumen entstehen, in welchen Personen nicht permanent anwesend oder bei Bewusstsein sind. Dies sind beispielsweise Räume in denen geschlafen wird, wie z.B. Kitas.

Funktionsweise von Signalgebern

Bei Alarmgeräten ist dies anders. Der Alarm wird lokal und manuell ausgelöst; entweder digital über eine Datenleitung oder direkt vor Ort per Bedienung. Nach dem Auslösen ertönt die Sirene und ein Blitzlicht blinkt.

Einsatzgebiet von Signalgebern

Die Installation von Alarmgeräten in Betrieben reicht meistens aus, da sich immer Personen in den Räumen aktiv aufhalten und somit der Alarm jederzeit ausgelöst werden kann. Signalgeber sind in Betriebsunfällen jeglicher Art nutzbar. Sowohl im Brandfall als auch bei Erste-Hilfe-Fällen, wie z.B. dem Einsatz von Notduschen oder Augenduschen.

Einsatz von Alarmgeräten in der Industrie

Unfälle können an vielen Arbeitsplätze geschehen. Besonders auf Baustellen, wo das Risiko auf einen Unfall hoch liegt. Bei solchen Unfällen spielt Zeit eine große Rolle, denn eine Baustelle kann groß und laut sein. Dementsprechend wäre der Signalgeber die ideale Lösung, um mit 100 dB einen Unfall zu melden und Hilfebedarf zu signalisieren. Das TOP-ALARM-Gerät lässt sich auch in anderen Bereichen wie der Automobilfertigung, der Chemieindustrie oder der Logistik einsetzen.

Warum könnte ein Signalgeber sinnvoller als ein Feueralarm sein?

Der Vorteil bei Signalgebern ist, dass z.B. bei einem Fehlalarm niedrige oder gar keine Kosten entstehen, während es bei dem Feueralarm ganz anders aussieht. Die Feuerwehr geht immer von einer Notlage bei einem Feueralarm aus. Unter Umständen muss der Verursacher oder der Betrieb die Kosten tragen.

Signalgeber im Betrieb

Wo sind Signalgeber Pflicht

Grundsätzlich besteht keine Pflicht Alarmgeräte oder auch Feuermelder am Arbeitsplatz anzubringen. Allerdings hat der Arbeitgeber die Pflicht, die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Ein durchdachter Brand- und Arbeitsschutz ergibt durch den Einsatz von Signalgebern in gewerblichen Bereichen wie Industrie, Baustellen, Büros und Praxen durchaus Sinn. Im Ernstfall können diese Leben retten.

Verhaltensweise bei Notfällen

Richtiges Verhalten bei Unfällen

Bei einem Alarm aufgrund eines Unfalls, gilt Erste-Hilfe leisten und das folgende richtige Verhalten im Notfall:

  1. Einen Überblick verschaffen
  2. Absichern & Eigenschutz
  3. Unfall Melden
  4. Unfallstelle absichern
  5. Der Rettungsgriff
  6. Lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten
  7. Blutungen stillen
  8. Stabile Seitenlage anwenden
  9. Krankenwagen oder Feuerwehr einweisen

Richtiges Verhalten bei einem Feueralarm

Sobald ein Signalgeber in Folge eines Feuers ausgelöst wird, entsteht ein Feueralarm. In diesem Fall gilt die Brandschutzverordnung und das folgende Verhalten ist zu befolgen:

  1. Ruhe bewahren, keine Panik
  2. Brand melden
  3. Mitarbeiter und sonstige Personen warnen
  4. Lüftungs-, Transport- und Heizungsanlagen abschalten
  5. Gefahrenbereiche sofort verlassen
  6. Aufzüge nicht mehr benutzen
  7. Gebückt gehen
  8. Festgelegte Maßnahmen gemäß der Brandschutzordnung durchführen
  9. Rettung von Menschenleben geht vor Brandbekämpfung
  10. Wenn möglich Feuerlöscher auslösen
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